Rechtsprechung
VG Saarlouis, 11.04.2006 - 10 F 9/06 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.04.2006 - 10 F 9/06
- OVG Saarland, 23.05.2006 - 2 W 9/06
Wird zitiert von ... (2)
- VG Saarlouis, 30.11.2006 - 10 K 31/06
Abschiebungsverbot wegen Integration eines Minderjährigen in die Verhältnisse der …
Den gegen diese Anordnung gerichteten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wies das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 11.4.2006 (10 F 9/06) zurück.Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren 10 F 28/06, 10 K 100/05, 10 F 9/06 und 2 W 9/06 sowie der Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen.
Beschluss des VG des Saarlandes vom 11.4.2006, 10 F 9/06, bestätigt durch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.6.2006, 2 W 9/06.
Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Kläger mit Blick auf die ihrem Sohn bzw. jüngeren Bruder Q. erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 GG geduldet wurden, bis im Verfahren des Q. der Widerruf der Aufenthaltserlaubnis im Widerspruchsbescheid vom 17.11.2005 für sofort vollziehbar erklärt worden ist und frühestens nach dem erfolglosen Eilantrag beim Verwaltungsgericht des Saarlandes (Beschluss vom 11.4.2006, 10 F 9/06) geklärt war, dass insoweit Art. 6 Abs. 1 GG einer Abschiebung der Kläger nicht mehr entgegenstand.
dazu den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.5.2006, 2 W 9/06 (Vorinstanz: 10 F 9/06) im Verfahren des Sohnes bzw. Bruders der Antragsteller Q. A.
- OVG Saarland, 23.05.2006 - 2 W 9/06
Widerruf der Aufenthaltserlaubnis nach Fortfall der Asylberechtigung
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. April 2006 - 10 F 9/06 - wird zurückgewiesen.Seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 11.4.2006 - 10 F 9/06 - zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11.4.2006 - 10 F 9/06 - muss erfolglos bleiben.